Autor: Dr. Heller
Erstellungsdatum: 04.01.2026 16:40
Ersteller ist zu erreichen: dr.heller@bvik.de

© Halfpoint / Adobe Stock

von Janine Meul
02.01.2026, 11:45 Uhr
Mit Schuleintritt üben viele Familien fleißig den Schulweg. „Eltern-Taxi? Nein, danke! Bitte zu Fuß“, predigen die Grundschulen. „Die Kleinen schaffen das!“ Aber wie sieht es ein paar Monate vorher im Kindergarten mit dem unbegleiteten Heimweg aus? Undenkbar! Viel zu klein! Kein Gefahrenbewusstsein! Ist doch gar nicht erlaubt! Das dachte unsere Autorin zumindest, bis ihr Kind fand, dass es jetzt groß genug dafür ist.
Fast noch ein Baby oder bald schon Schulkind?
Mit fünf Jahren von der Kita allein nach Hause gehen? „Nee, das ist doch gar nicht erlaubt,“ denke ich. „Aber Lena geht und Kaya auch und …“, sagt mein Kita-Kind. Und ich? Gucke doof und denke: „Niemals.“ Ein „Mich interessiert aber nicht, was die anderen machen“ schlucke ich runter, vertage die Diskussion stattdessen und versuche, die Sache halbwegs nüchtern zu erörtern.
Mit Fünf? Echt? Verletzt man da nicht die elterliche Aufsichtspflicht? Ist das überhaupt erlaubt? Anderseits: Bekommen Kinder mit der Einschulung, die durchaus auch mit fünf Jahren erfolgen kann, plötzlich die Lizenz zum Alleingehen in die Schultüte gepackt? Schließlich heißt es dann schulseitig oft: „Bitte keine Eltern-Taxis. Die Kleinen schaffen das allein!“ Bin ich etwa eine Helikopter-Mutter? Oder verantwortungslos, falls ich es erlaube? Einige Gespräche mit Eltern von Alleingänger-Kita-Kindern, Erzieher:innen und mehrere Aufsichtspflicht- und Kita-Leitlinien später weiß ich … nicht besonders viel mehr.
Stadt, Land, Aufsichtspflicht
Während eine Erzieherin aus dem städtischen Raum mir zur Alleingeh-Frage sagt: „Würde ich absolut nicht empfehlen“, holt die Leitung der Dorf-Kita routiniert den Zustimmungszettel raus: „Bitte hier unterschreiben“. Und die Erzieherinnen nicken: „Wow, schon so groß, prima.“ Das Stadt-Land-Gefälle ist also schon mal ziemlich deutlich. Klar: Ob ein Kind die wenig frequentierte 30er-Zone-Dorfstraße oder die vierspurige Hauptstraße überqueren muss, macht einen Unterschied. Ebenso wie die Länge des Weges. Als Stadtmensch, den es erst kürzlich in eine ländliche Region verschlagen hat, bin ich vielleicht deshalb so überrascht, dass es die Alleingeh-Option im Kindergarten überhaupt gibt.
Tatsächlich ist aber sowohl für Stadt- als auch Landeltern die Gesetzeslage nicht ganz eindeutig. Und das liegt zum einen daran, dass die Aufsichtspflicht nicht fix geregelt ist. Es gibt lediglich Empfehlungen – etwa, dass Kinder im vierten Lebensjahr nur in elterlicher Sichtweite und nur kurz allein spielen sollten. Ab Sechs dürfe man sie hingegen schon ein bis zwei Stündchen allein zu Hause lassen. Aha. Aber sind drei Minuten Fußweg außerhalb der elterlichen Sicht mit Fünf nun ok oder ist die Aufsichtspflicht verletzt? „Das kommt drauf an“, heißt es dann gerne. Denn im Fall der Fälle sind viele Aufsichtspflichtfragen Einzelfallentscheidungen, die individuell bewertet werden – abhängig von Alter, Charakter des Kindes und der konkreten Gefahrenlage.
Wie verkehrssicher sind Fünfjährige?
Doch selbst wenn das rechtliche Go eindeutig da wäre: Schaffen Fünfjährige das auch wirklich? Und zwar nicht nur mit Glück? Denn zwar können Kinder in diesem Alter akute Gefahren bereits erkennen, sich aber noch nicht unbedingt aktiv vor ihnen schützen. Erst etwa ab acht Jahren lernen sie laut dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit allmählich, Gefahren auch vorausschauend zu erkennen. Darüber hinaus können Kinder bis etwa fünf oder sechs Jahre noch nicht sicher zwischen stehenden und fahrenden Fahrzeugen unterscheiden, mahnt die Verkehrswacht, eine Organisation, die unter anderem in Kitas Verkehrssicherheitsarbeit mit den Kindern durchführt.