Autor: Dr. Heller Erstellungsdatum: 2026-01-16 21:56:04 Ersteller E-Mail: dr.heller@bvik.de Am heutigen Tag, 16. Januar 2026, traf sich Geschäftsführer Dr. Heller mit dem Einrichtungsleiter des BVIK Jugendcamps Dessau-Roßlau, Herber R. Haase, zu einem konstruktiven Gespräch ### Erfolgreiche Entwicklung der UMA im Fokus ### Herr Haase berichtete umfassend über die positive Entwicklung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) in der Einrichtung. Die Integration und Förderung dieser Jugendlichen stehen weiterhin im Mittelpunkt der Arbeit und zeigen vielversprechende Erfolge. ### Perspektiven und zukünftige ### Ziele Ein zentrales Thema war die angestrebte Betriebserlaubnis für das Jugendcamp, die bis Mai 2026 erteilt werden soll. Diese langfristige Perspektive ist Voraussetzung, um weiterhin eine stabile Betreuung sicherzustellen. Zudem wurde das Ziel diskutiert, neben den UMA künftig verstärkt auch deutsche Jugendliche aufzunehmen, um das Angebot zu erweitern und noch mehr jungen Menschen vielfältige Hilfen und Chancen zu bieten. Der Austausch zwischen Dr. Heller und Herrn Haase unterstreicht das Engagement des BVIK Jugendhilfeverbundes, die Qualität der Betreuung kontinuierlich zu verbessern und zukunftsorientiert auszurichten.
Unbegleitet unterwegs Dürfen Kita-Kinder allein nach Hause gehen? NEU
Autor: Dr. Heller Erstellungsdatum: 2026-01-04 16:40:05 Ersteller ist zu erreichen: dr.heller@bvik.de © Halfpoint / Adobe Stock von Janine Meul 02.01.2026, 11:45 Uhr Mit Schuleintritt üben viele Familien fleißig den Schulweg. „Eltern-Taxi? Nein, danke! Bitte zu Fuß“, predigen die Grundschulen. „Die Kleinen schaffen das!“ Aber wie sieht es ein paar Monate vorher im Kindergarten mit dem unbegleiteten Heimweg aus? Undenkbar! Viel zu klein! Kein Gefahrenbewusstsein! Ist doch gar nicht erlaubt! Das dachte unsere Autorin zumindest, bis ihr Kind fand, dass es jetzt groß genug dafür ist. Fast noch ein Baby oder bald schon Schulkind? Mit fünf Jahren von der Kita allein nach Hause gehen? „Nee, das ist doch gar nicht erlaubt,“ denke ich. „Aber Lena geht und Kaya auch und …“, sagt mein Kita-Kind. Und ich? Gucke doof und denke: „Niemals.“ Ein „Mich interessiert aber nicht, was die anderen machen“ schlucke ich runter, vertage die Diskussion stattdessen und versuche, die Sache halbwegs nüchtern zu erörtern. Mit Fünf? Echt? Verletzt man da nicht die elterliche Aufsichtspflicht? Ist das überhaupt erlaubt? Anderseits: Bekommen Kinder mit der Einschulung, die durchaus auch mit fünf Jahren erfolgen kann, plötzlich die Lizenz zum Alleingehen in die Schultüte gepackt? Schließlich heißt es dann schulseitig oft: „Bitte keine Eltern-Taxis. Die Kleinen schaffen das allein!“ Bin ich etwa eine Helikopter-Mutter? Oder verantwortungslos, falls ich es erlaube? Einige Gespräche mit Eltern von Alleingänger-Kita-Kindern, Erzieher:innen und mehrere Aufsichtspflicht- und Kita-Leitlinien später weiß ich … nicht besonders viel mehr. Stadt, Land, Aufsichtspflicht Während eine Erzieherin aus dem städtischen Raum mir zur Alleingeh-Frage sagt: „Würde ich absolut nicht empfehlen“, holt die Leitung der Dorf-Kita routiniert den Zustimmungszettel raus: „Bitte hier unterschreiben“. Und die Erzieherinnen nicken: „Wow, schon so groß, prima.“ Das Stadt-Land-Gefälle ist also schon mal ziemlich deutlich. Klar: Ob ein Kind die wenig frequentierte 30er-Zone-Dorfstraße oder die vierspurige Hauptstraße überqueren muss, macht einen Unterschied. Ebenso wie die Länge des Weges. Als Stadtmensch, den es erst kürzlich in eine ländliche Region verschlagen hat, bin ich vielleicht deshalb so überrascht, dass es die Alleingeh-Option im Kindergarten überhaupt gibt. Tatsächlich ist aber sowohl für Stadt- als auch Landeltern die Gesetzeslage nicht ganz eindeutig. Und das liegt zum einen daran, dass die Aufsichtspflicht nicht fix geregelt ist. Es gibt lediglich Empfehlungen – etwa, dass Kinder im vierten Lebensjahr nur in elterlicher Sichtweite und nur kurz allein spielen sollten. Ab Sechs dürfe man sie hingegen schon ein bis zwei Stündchen allein zu Hause lassen. Aha. Aber sind drei Minuten Fußweg außerhalb der elterlichen Sicht mit Fünf nun ok oder ist die Aufsichtspflicht verletzt? „Das kommt drauf an“, heißt es dann gerne. Denn im Fall der Fälle sind viele Aufsichtspflichtfragen Einzelfallentscheidungen, die individuell bewertet werden – abhängig von Alter, Charakter des Kindes und der konkreten Gefahrenlage. Wie verkehrssicher sind Fünfjährige? Doch selbst wenn das rechtliche Go eindeutig da wäre: Schaffen Fünfjährige das auch wirklich? Und zwar nicht nur mit Glück? Denn zwar können Kinder in diesem Alter akute Gefahren bereits erkennen, sich aber noch nicht unbedingt aktiv vor ihnen schützen. Erst etwa ab acht Jahren lernen sie laut dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit allmählich, Gefahren auch vorausschauend zu erkennen. Darüber hinaus können Kinder bis etwa fünf oder sechs Jahre noch nicht sicher zwischen stehenden und fahrenden Fahrzeugen unterscheiden, mahnt die Verkehrswacht, eine Organisation, die unter anderem in Kitas Verkehrssicherheitsarbeit mit den Kindern durchführt.
Unbegleitet unterwegs Dürfen Kita-Kinder allein nach Hause gehen? NEU
Autor: Dr. Heller Erstellungsdatum: 2026-01-04 16:40:05 Ersteller ist zu erreichen: dr.heller@bvik.de © Halfpoint / Adobe Stock von Janine Meul 02.01.2026, 11:45 Uhr Mit Schuleintritt üben viele Familien fleißig den Schulweg. „Eltern-Taxi? Nein, danke! Bitte zu Fuß“, predigen die Grundschulen. „Die Kleinen schaffen das!“ Aber wie sieht es ein paar Monate vorher im Kindergarten mit dem unbegleiteten Heimweg aus? Undenkbar! Viel zu klein! Kein Gefahrenbewusstsein! Ist doch gar nicht erlaubt! Das dachte unsere Autorin zumindest, bis ihr Kind fand, dass es jetzt groß genug dafür ist. Fast noch ein Baby oder bald schon Schulkind? Mit fünf Jahren von der Kita allein nach Hause gehen? „Nee, das ist doch gar nicht erlaubt,“ denke ich. „Aber Lena geht und Kaya auch und …“, sagt mein Kita-Kind. Und ich? Gucke doof und denke: „Niemals.“ Ein „Mich interessiert aber nicht, was die anderen machen“ schlucke ich runter, vertage die Diskussion stattdessen und versuche, die Sache halbwegs nüchtern zu erörtern. Mit Fünf? Echt? Verletzt man da nicht die elterliche Aufsichtspflicht? Ist das überhaupt erlaubt? Anderseits: Bekommen Kinder mit der Einschulung, die durchaus auch mit fünf Jahren erfolgen kann, plötzlich die Lizenz zum Alleingehen in die Schultüte gepackt? Schließlich heißt es dann schulseitig oft: „Bitte keine Eltern-Taxis. Die Kleinen schaffen das allein!“ Bin ich etwa eine Helikopter-Mutter? Oder verantwortungslos, falls ich es erlaube? Einige Gespräche mit Eltern von Alleingänger-Kita-Kindern, Erzieher:innen und mehrere Aufsichtspflicht- und Kita-Leitlinien später weiß ich … nicht besonders viel mehr. Stadt, Land, Aufsichtspflicht Während eine Erzieherin aus dem städtischen Raum mir zur Alleingeh-Frage sagt: „Würde ich absolut nicht empfehlen“, holt die Leitung der Dorf-Kita routiniert den Zustimmungszettel raus: „Bitte hier unterschreiben“. Und die Erzieherinnen nicken: „Wow, schon so groß, prima.“ Das Stadt-Land-Gefälle ist also schon mal ziemlich deutlich. Klar: Ob ein Kind die wenig frequentierte 30er-Zone-Dorfstraße oder die vierspurige Hauptstraße überqueren muss, macht einen Unterschied. Ebenso wie die Länge des Weges. Als Stadtmensch, den es erst kürzlich in eine ländliche Region verschlagen hat, bin ich vielleicht deshalb so überrascht, dass es die Alleingeh-Option im Kindergarten überhaupt gibt. Tatsächlich ist aber sowohl für Stadt- als auch Landeltern die Gesetzeslage nicht ganz eindeutig. Und das liegt zum einen daran, dass die Aufsichtspflicht nicht fix geregelt ist. Es gibt lediglich Empfehlungen – etwa, dass Kinder im vierten Lebensjahr nur in elterlicher Sichtweite und nur kurz allein spielen sollten. Ab Sechs dürfe man sie hingegen schon ein bis zwei Stündchen allein zu Hause lassen. Aha. Aber sind drei Minuten Fußweg außerhalb der elterlichen Sicht mit Fünf nun ok oder ist die Aufsichtspflicht verletzt? „Das kommt drauf an“, heißt es dann gerne. Denn im Fall der Fälle sind viele Aufsichtspflichtfragen Einzelfallentscheidungen, die individuell bewertet werden – abhängig von Alter, Charakter des Kindes und der konkreten Gefahrenlage. Wie verkehrssicher sind Fünfjährige? Doch selbst wenn das rechtliche Go eindeutig da wäre: Schaffen Fünfjährige das auch wirklich? Und zwar nicht nur mit Glück? Denn zwar können Kinder in diesem Alter akute Gefahren bereits erkennen, sich aber noch nicht unbedingt aktiv vor ihnen schützen. Erst etwa ab acht Jahren lernen sie laut dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit allmählich, Gefahren auch vorausschauend zu erkennen. Darüber hinaus können Kinder bis etwa fünf oder sechs Jahre noch nicht sicher zwischen stehenden und fahrenden Fahrzeugen unterscheiden, mahnt die Verkehrswacht, eine Organisation, die unter anderem in Kitas Verkehrssicherheitsarbeit mit den Kindern durchführt.
Unbegleitet unterwegs Dürfen Kita-Kinder allein nach Hause gehen? NEU
Autor: Dr. Heller Erstellungsdatum: 04.01.2026 16:40 Ersteller ist zu erreichen: dr.heller@bvik.de © Halfpoint / Adobe Stock von Janine Meul 02.01.2026, 11:45 Uhr Mit Schuleintritt üben viele Familien fleißig den Schulweg. „Eltern-Taxi? Nein, danke! Bitte zu Fuß“, predigen die Grundschulen. „Die Kleinen schaffen das!“ Aber wie sieht es ein paar Monate vorher im Kindergarten mit dem unbegleiteten Heimweg aus? Undenkbar! Viel zu klein! Kein Gefahrenbewusstsein! Ist doch gar nicht erlaubt! Das dachte unsere Autorin zumindest, bis ihr Kind fand, dass es jetzt groß genug dafür ist. Fast noch ein Baby oder bald schon Schulkind? Mit fünf Jahren von der Kita allein nach Hause gehen? „Nee, das ist doch gar nicht erlaubt,“ denke ich. „Aber Lena geht und Kaya auch und …“, sagt mein Kita-Kind. Und ich? Gucke doof und denke: „Niemals.“ Ein „Mich interessiert aber nicht, was die anderen machen“ schlucke ich runter, vertage die Diskussion stattdessen und versuche, die Sache halbwegs nüchtern zu erörtern. Mit Fünf? Echt? Verletzt man da nicht die elterliche Aufsichtspflicht? Ist das überhaupt erlaubt? Anderseits: Bekommen Kinder mit der Einschulung, die durchaus auch mit fünf Jahren erfolgen kann, plötzlich die Lizenz zum Alleingehen in die Schultüte gepackt? Schließlich heißt es dann schulseitig oft: „Bitte keine Eltern-Taxis. Die Kleinen schaffen das allein!“ Bin ich etwa eine Helikopter-Mutter? Oder verantwortungslos, falls ich es erlaube? Einige Gespräche mit Eltern von Alleingänger-Kita-Kindern, Erzieher:innen und mehrere Aufsichtspflicht- und Kita-Leitlinien später weiß ich … nicht besonders viel mehr. Stadt, Land, Aufsichtspflicht Während eine Erzieherin aus dem städtischen Raum mir zur Alleingeh-Frage sagt: „Würde ich absolut nicht empfehlen“, holt die Leitung der Dorf-Kita routiniert den Zustimmungszettel raus: „Bitte hier unterschreiben“. Und die Erzieherinnen nicken: „Wow, schon so groß, prima.“ Das Stadt-Land-Gefälle ist also schon mal ziemlich deutlich. Klar: Ob ein Kind die wenig frequentierte 30er-Zone-Dorfstraße oder die vierspurige Hauptstraße überqueren muss, macht einen Unterschied. Ebenso wie die Länge des Weges. Als Stadtmensch, den es erst kürzlich in eine ländliche Region verschlagen hat, bin ich vielleicht deshalb so überrascht, dass es die Alleingeh-Option im Kindergarten überhaupt gibt. Tatsächlich ist aber sowohl für Stadt- als auch Landeltern die Gesetzeslage nicht ganz eindeutig. Und das liegt zum einen daran, dass die Aufsichtspflicht nicht fix geregelt ist. Es gibt lediglich Empfehlungen – etwa, dass Kinder im vierten Lebensjahr nur in elterlicher Sichtweite und nur kurz allein spielen sollten. Ab Sechs dürfe man sie hingegen schon ein bis zwei Stündchen allein zu Hause lassen. Aha. Aber sind drei Minuten Fußweg außerhalb der elterlichen Sicht mit Fünf nun ok oder ist die Aufsichtspflicht verletzt? „Das kommt drauf an“, heißt es dann gerne. Denn im Fall der Fälle sind viele Aufsichtspflichtfragen Einzelfallentscheidungen, die individuell bewertet werden – abhängig von Alter, Charakter des Kindes und der konkreten Gefahrenlage. Wie verkehrssicher sind Fünfjährige? Doch selbst wenn das rechtliche Go eindeutig da wäre: Schaffen Fünfjährige das auch wirklich? Und zwar nicht nur mit Glück? Denn zwar können Kinder in diesem Alter akute Gefahren bereits erkennen, sich aber noch nicht unbedingt aktiv vor ihnen schützen. Erst etwa ab acht Jahren lernen sie laut dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit allmählich, Gefahren auch vorausschauend zu erkennen. Darüber hinaus können Kinder bis etwa fünf oder sechs Jahre noch nicht sicher zwischen stehenden und fahrenden Fahrzeugen unterscheiden, mahnt die Verkehrswacht, eine Organisation, die unter anderem in Kitas Verkehrssicherheitsarbeit mit den Kindern durchführt.
Unbegleitet unterwegs Dürfen Kita-Kinder allein nach Hause gehen? NEU
Autor: Dr. Heller Erstellungsdatum: 04.01.2026 16:40 Ersteller ist zu erreichen: dr.heller@bvik.de © Halfpoint / Adobe Stock von Janine Meul 02.01.2026, 11:45 Uhr Mit Schuleintritt üben viele Familien fleißig den Schulweg. „Eltern-Taxi? Nein, danke! Bitte zu Fuß“, predigen die Grundschulen. „Die Kleinen schaffen das!“ Aber wie sieht es ein paar Monate vorher im Kindergarten mit dem unbegleiteten Heimweg aus? Undenkbar! Viel zu klein! Kein Gefahrenbewusstsein! Ist doch gar nicht erlaubt! Das dachte unsere Autorin zumindest, bis ihr Kind fand, dass es jetzt groß genug dafür ist. Fast noch ein Baby oder bald schon Schulkind? Mit fünf Jahren von der Kita allein nach Hause gehen? „Nee, das ist doch gar nicht erlaubt,“ denke ich. „Aber Lena geht und Kaya auch und …“, sagt mein Kita-Kind. Und ich? Gucke doof und denke: „Niemals.“ Ein „Mich interessiert aber nicht, was die anderen machen“ schlucke ich runter, vertage die Diskussion stattdessen und versuche, die Sache halbwegs nüchtern zu erörtern. Mit Fünf? Echt? Verletzt man da nicht die elterliche Aufsichtspflicht? Ist das überhaupt erlaubt? Anderseits: Bekommen Kinder mit der Einschulung, die durchaus auch mit fünf Jahren erfolgen kann, plötzlich die Lizenz zum Alleingehen in die Schultüte gepackt? Schließlich heißt es dann schulseitig oft: „Bitte keine Eltern-Taxis. Die Kleinen schaffen das allein!“ Bin ich etwa eine Helikopter-Mutter? Oder verantwortungslos, falls ich es erlaube? Einige Gespräche mit Eltern von Alleingänger-Kita-Kindern, Erzieher:innen und mehrere Aufsichtspflicht- und Kita-Leitlinien später weiß ich … nicht besonders viel mehr. Stadt, Land, Aufsichtspflicht Während eine Erzieherin aus dem städtischen Raum mir zur Alleingeh-Frage sagt: „Würde ich absolut nicht empfehlen“, holt die Leitung der Dorf-Kita routiniert den Zustimmungszettel raus: „Bitte hier unterschreiben“. Und die Erzieherinnen nicken: „Wow, schon so groß, prima.“ Das Stadt-Land-Gefälle ist also schon mal ziemlich deutlich. Klar: Ob ein Kind die wenig frequentierte 30er-Zone-Dorfstraße oder die vierspurige Hauptstraße überqueren muss, macht einen Unterschied. Ebenso wie die Länge des Weges. Als Stadtmensch, den es erst kürzlich in eine ländliche Region verschlagen hat, bin ich vielleicht deshalb so überrascht, dass es die Alleingeh-Option im Kindergarten überhaupt gibt. Tatsächlich ist aber sowohl für Stadt- als auch Landeltern die Gesetzeslage nicht ganz eindeutig. Und das liegt zum einen daran, dass die Aufsichtspflicht nicht fix geregelt ist. Es gibt lediglich Empfehlungen – etwa, dass Kinder im vierten Lebensjahr nur in elterlicher Sichtweite und nur kurz allein spielen sollten. Ab Sechs dürfe man sie hingegen schon ein bis zwei Stündchen allein zu Hause lassen. Aha. Aber sind drei Minuten Fußweg außerhalb der elterlichen Sicht mit Fünf nun ok oder ist die Aufsichtspflicht verletzt? „Das kommt drauf an“, heißt es dann gerne. Denn im Fall der Fälle sind viele Aufsichtspflichtfragen Einzelfallentscheidungen, die individuell bewertet werden – abhängig von Alter, Charakter des Kindes und der konkreten Gefahrenlage. Wie verkehrssicher sind Fünfjährige? Doch selbst wenn das rechtliche Go eindeutig da wäre: Schaffen Fünfjährige das auch wirklich? Und zwar nicht nur mit Glück? Denn zwar können Kinder in diesem Alter akute Gefahren bereits erkennen, sich aber noch nicht unbedingt aktiv vor ihnen schützen. Erst etwa ab acht Jahren lernen sie laut dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit allmählich, Gefahren auch vorausschauend zu erkennen. Darüber hinaus können Kinder bis etwa fünf oder sechs Jahre noch nicht sicher zwischen stehenden und fahrenden Fahrzeugen unterscheiden, mahnt die Verkehrswacht, eine Organisation, die unter anderem in Kitas Verkehrssicherheitsarbeit mit den Kindern durchführt.
Unbegleitet unterwegs Dürfen Kita-Kinder allein nach Hause gehen? NEU
Autor: Dr. Heller Erstellungsdatum: 04.01.2026 16:40 Ersteller ist zu erreichen: dr.heller@bvik.de © Halfpoint / Adobe Stock von Janine Meul 02.01.2026, 11:45 Uhr Mit Schuleintritt üben viele Familien fleißig den Schulweg. „Eltern-Taxi? Nein, danke! Bitte zu Fuß“, predigen die Grundschulen. „Die Kleinen schaffen das!“ Aber wie sieht es ein paar Monate vorher im Kindergarten mit dem unbegleiteten Heimweg aus? Undenkbar! Viel zu klein! Kein Gefahrenbewusstsein! Ist doch gar nicht erlaubt! Das dachte unsere Autorin zumindest, bis ihr Kind fand, dass es jetzt groß genug dafür ist. Fast noch ein Baby oder bald schon Schulkind? Mit fünf Jahren von der Kita allein nach Hause gehen? „Nee, das ist doch gar nicht erlaubt,“ denke ich. „Aber Lena geht und Kaya auch und …“, sagt mein Kita-Kind. Und ich? Gucke doof und denke: „Niemals.“ Ein „Mich interessiert aber nicht, was die anderen machen“ schlucke ich runter, vertage die Diskussion stattdessen und versuche, die Sache halbwegs nüchtern zu erörtern. Mit Fünf? Echt? Verletzt man da nicht die elterliche Aufsichtspflicht? Ist das überhaupt erlaubt? Anderseits: Bekommen Kinder mit der Einschulung, die durchaus auch mit fünf Jahren erfolgen kann, plötzlich die Lizenz zum Alleingehen in die Schultüte gepackt? Schließlich heißt es dann schulseitig oft: „Bitte keine Eltern-Taxis. Die Kleinen schaffen das allein!“ Bin ich etwa eine Helikopter-Mutter? Oder verantwortungslos, falls ich es erlaube? Einige Gespräche mit Eltern von Alleingänger-Kita-Kindern, Erzieher:innen und mehrere Aufsichtspflicht- und Kita-Leitlinien später weiß ich … nicht besonders viel mehr. Stadt, Land, Aufsichtspflicht Während eine Erzieherin aus dem städtischen Raum mir zur Alleingeh-Frage sagt: „Würde ich absolut nicht empfehlen“, holt die Leitung der Dorf-Kita routiniert den Zustimmungszettel raus: „Bitte hier unterschreiben“. Und die Erzieherinnen nicken: „Wow, schon so groß, prima.“ Das Stadt-Land-Gefälle ist also schon mal ziemlich deutlich. Klar: Ob ein Kind die wenig frequentierte 30er-Zone-Dorfstraße oder die vierspurige Hauptstraße überqueren muss, macht einen Unterschied. Ebenso wie die Länge des Weges. Als Stadtmensch, den es erst kürzlich in eine ländliche Region verschlagen hat, bin ich vielleicht deshalb so überrascht, dass es die Alleingeh-Option im Kindergarten überhaupt gibt. Tatsächlich ist aber sowohl für Stadt- als auch Landeltern die Gesetzeslage nicht ganz eindeutig. Und das liegt zum einen daran, dass die Aufsichtspflicht nicht fix geregelt ist. Es gibt lediglich Empfehlungen – etwa, dass Kinder im vierten Lebensjahr nur in elterlicher Sichtweite und nur kurz allein spielen sollten. Ab Sechs dürfe man sie hingegen schon ein bis zwei Stündchen allein zu Hause lassen. Aha. Aber sind drei Minuten Fußweg außerhalb der elterlichen Sicht mit Fünf nun ok oder ist die Aufsichtspflicht verletzt? „Das kommt drauf an“, heißt es dann gerne. Denn im Fall der Fälle sind viele Aufsichtspflichtfragen Einzelfallentscheidungen, die individuell bewertet werden – abhängig von Alter, Charakter des Kindes und der konkreten Gefahrenlage. Wie verkehrssicher sind Fünfjährige? Doch selbst wenn das rechtliche Go eindeutig da wäre: Schaffen Fünfjährige das auch wirklich? Und zwar nicht nur mit Glück? Denn zwar können Kinder in diesem Alter akute Gefahren bereits erkennen, sich aber noch nicht unbedingt aktiv vor ihnen schützen. Erst etwa ab acht Jahren lernen sie laut dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit allmählich, Gefahren auch vorausschauend zu erkennen. Darüber hinaus können Kinder bis etwa fünf oder sechs Jahre noch nicht sicher zwischen stehenden und fahrenden Fahrzeugen unterscheiden, mahnt die Verkehrswacht, eine Organisation, die unter anderem in Kitas Verkehrssicherheitsarbeit mit den Kindern durchführt.
🎄 Heiligabend im MutterHaus – Ein Abend voller Wärme und Geborgenheit1
[delay -8 days]Autor: Ela KattigerOrginial Datum20251225 Der Heiligabend ist ein ganz besonderer Tag – voller Emotionen, Erinnerungen und leiser Hoffnungen. Auch in unserem Mutter-Kind-Haus war dieser Abend von einer warmen, festlichen Atmosphäre geprägt, die spürbar machte, worum es an Weihnachten wirklich geht: Nähe, Zusammenhalt und Geborgenheit. Gemeinsam bereiteten sich Mütter und Kinder auf den Abend vor. Es wurde geschmückt, gelacht und voller Vorfreude auf das Bevorstehende gewartet. Als schließlich der festlich geschmückte Raum im Kerzenlicht erstrahlte, lag eine ruhige, beinahe feierliche Stimmung in der Luft. Für viele Familien war es ein Moment des Innehaltens – fernab von Alltagssorgen. Die Kinder standen natürlich im Mittelpunkt: Mit großen Augen und leuchtenden Gesichtern nahmen sie ihre kleinen Geschenke entgegen. Doch wichtiger als die Präsente war das gemeinsame Erleben – das Zusammensitzen, das Teilen von Zeit und Aufmerksamkeit. Für manche Kinder war es vielleicht der erste Heiligabend in einem geschützten, sicheren Rahmen. Auch für die Mütter bedeutete dieser Abend viel. Er bot Raum für Dankbarkeit, für stille Freude und für das Gefühl, mit ihren Kindern nicht allein zu sein. Gerade in schwierigen Lebenssituationen sind solche Rituale von unschätzbarem Wert – sie schaffen Erinnerungen und stärken das Vertrauen in eine positive Zukunft. Der Heiligabend im Mutter-Kind-Haus zeigte einmal mehr, wie wichtig Gemeinschaft und liebevolle Begleitung sind. Wir danken allen Mitarbeitenden und Unterstützenden, die diesen Abend möglich gemacht haben, und wünschen allen Familien eine friedvolle, hoffnungsvolle Weihnachtszeit. ✨
Erfolgreicher Ausbildungsabschluss im MutterHaus „Sonnenstrahl“
Im Mutter-Kind-Haus „Sonnenstrahl“ in Arnstorf freuen wir uns über den erfolgreichen Ausbildungsabschluss von Frau Koreen, die ihre Qualifizierung zur Hauswirtschaftskraft mit Erfolg beendet hat. Mit diesem Abschluss stärkt sie ihre beruflichen Perspektiven und legt eine wichtige Grundlage für ein eigenverantwortliches und stabiles Familienleben. [more] Während der gesamten Ausbildungszeit wurden ihre beiden Kinder in unserem Haus liebevoll, alltagsnah und verlässlich betreut, sodass Lernen, Prüfungsvorbereitung und Familienalltag gut miteinander vereinbar waren. Dieses Beispiel zeigt, wie das Mutter-Kind-Haus „Sonnenstrahl“ Mütter auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben unterstützt und Kindern zugleich einen sicheren Ort für Entwicklung und Förderung bietet. Wir gratulieren Frau Koreen herzlich und wünschen ihr und ihren Kindern alles Gute für ihren weiteren gemeinsamen Weg.
Test aus Scriptcase mc4
Baden-Württemberg reagiert auf die steigende Zahl von Femiziden mit einem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Dieser Plan umfasst 47 Maßnahmen, die geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt bekämpfen und zukünftige Femizide verhindern sollen. Ziel ist es, den Zugang zu Schutz- und Hilfsangeboten für betroffene Frauen und Mädchen zu verbessern. 10.11.2025 Fast täglich wird in Deutschland eine Frau getötet, nur weil sie eine Frau ist. Auch in Baden-Württemberg ist die Zahl der Femizide gestiegen: Insgesamt 135 Frauen und Mädchen wurden 2024 Opfer eines versuchten oder vollendeten Tötungsdeliktes – 29 mehr als im Vorjahr. Gewalt gegen Frauen ist ein tiefgreifendes, wachsendes gesellschaftliches Problem. Mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention setzt sich Baden-Württemberg für den Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ein. Die in dem Plan verankerten 47 Maßnahmen sollen dazu beitragen, Femizide in Zukunft zu verhindern. „Den zunehmend sexistischen und frauenfeindlichen Einstellungen, die zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen führen und unsere offene demokratische Gesellschaft massiv gefährden, treten wir entschieden entgegen – auch für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger im Land“, sagte Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, anlässlich der Veröffentlichung des Landesaktionsplans am Donnerstag (9. Oktober) in Stuttgart. Leichterer Zugang zu Schutz- und Hilfsangeboten Mit dem Landesaktionsplan soll betroffenen Mädchen und Frauen ein leichterer Zugang zu Schutz- und Hilfsangeboten möglich gemacht werden: vom Ausbau der Schutzplätze über einen verbesserten Zugang zu Fachberatungsstellen sowie den Ausbau der verfahrensunabhängigen Spurensicherung bis hin zu landesweiten Sensibilisierungskampagnen.
Test aus Original Mail
IJAB und JUGEND für Europa laden herzlich zum Fachtag „Jugendarmut – Potenziale und Herausforderungen der Europäischen und Internationalen Jugendarbeit“ am 26. Februar 2026 in ihre Geschäftsstelle nach Bonn ein. 18.12.2025 Der Fachtag richtet sich an Fachkräfte, Engagierte und Entscheidungsträger*innen aus der Kinder- und Jugendhilfe, der Politik sowie aus Arbeitsagenturen und Jobcentern – kurz: an alle, die sich für das Thema interessieren und sich für junge Menschen stark machen möchten. Etwa ein Viertel der Kinder und Jugendlichen in Europa sind von Armut bedroht. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Fachtag am 26. Februar das Potential europäischer und Internationaler Jugendarbeit für junge Menschen, die unter erschwerten Bedingungen aufwachsen. – Denn Studien deuten darauf hin, dass gerade sie von Formaten der Internationalen Jugendarbeit profitieren. Neben einer Einführung ins Thema und einem interaktiven Panel mit Expert*innen aus der Praxis wird es neue Impulse sowie Zeit für den Austausch untereinander geben. Hier die wichtigsten Eckdaten: Was? Deutschsprachiger Fachtag „Jugendarmut – Potenziale und Herausforderungen der Europäischen und Internationalen Jugendarbeit“ Wann? 26. Februar 2026 von ca. 10:00-15:30 Uhr Wo? In den Räumlichkeiten von JUGEND für Europa und IJAB in Bonn