Autor: Dr. Heller Erstellungsdatum: 2026-01-16 21:56:04 Ersteller E-Mail: dr.heller@bvik.de Am heutigen Tag, 16. Januar 2026, traf sich GeschƤftsführer Dr. Heller mit dem Einrichtungsleiter des BVIK Jugendcamps Dessau-RoĆlau, Herber R. Haase, zu einem konstruktiven GesprƤch ### Erfolgreiche Entwicklung der UMA im Fokus ### Herr Haase berichtete umfassend über die positive Entwicklung der unbegleiteten minderjƤhrigen AuslƤnder (UMA) in der Einrichtung. Die Integration und Fƶrderung dieser Jugendlichen stehen weiterhin im Mittelpunkt der Arbeit und zeigen vielversprechende Erfolge. ### Perspektiven und zukünftige ### Ziele Ein zentrales Thema war die angestrebte Betriebserlaubnis für das Jugendcamp, die bis Mai 2026 erteilt werden soll. Diese langfristige Perspektive ist Voraussetzung, um weiterhin eine stabile Betreuung sicherzustellen. Zudem wurde das Ziel diskutiert, neben den UMA künftig verstƤrkt auch deutsche Jugendliche aufzunehmen, um das Angebot zu erweitern und noch mehr jungen Menschen vielfƤltige Hilfen und Chancen zu bieten. Der Austausch zwischen Dr. Heller und Herrn Haase unterstreicht das Engagement des BVIK Jugendhilfeverbundes, die QualitƤt der Betreuung kontinuierlich zu verbessern und zukunftsorientiert auszurichten.
Erfolgreicher Austausch zwischen Dr. Heller und Herber R. Haase über die weitere Entwicklung des BVIK Jugendcamp Dessau-RoĆlau
Autor: Dr. Heller Erstellungsdatum: 2026-01-16 21:56:04 Ersteller E-Mail: dr.heller@bvik.de Am heutigen Tag, 16. Januar 2026, traf sich GeschƤftsführer Dr. Heller mit dem Einrichtungsleiter des BVIK Jugendcamps Dessau-RoĆlau, Herber R. Haase, zu einem konstruktiven GesprƤch ### Erfolgreiche Entwicklung der UMA im Fokus ### Herr Haase berichtete umfassend über die positive Entwicklung der unbegleiteten minderjƤhrigen AuslƤnder (UMA) in der Einrichtung. Die Integration und Fƶrderung dieser Jugendlichen stehen weiterhin im Mittelpunkt der Arbeit und zeigen vielversprechende Erfolge. ### Perspektiven und zukünftige ### Ziele Ein zentrales Thema war die angestrebte Betriebserlaubnis für das Jugendcamp, die bis Mai 2026 erteilt werden soll. Diese langfristige Perspektive ist Voraussetzung, um weiterhin eine stabile Betreuung sicherzustellen. Zudem wurde das Ziel diskutiert, neben den UMA künftig verstƤrkt auch deutsche Jugendliche aufzunehmen, um das Angebot zu erweitern und noch mehr jungen Menschen vielfƤltige Hilfen und Chancen zu bieten. Der Austausch zwischen Dr. Heller und Herrn Haase unterstreicht das Engagement des BVIK Jugendhilfeverbundes, die QualitƤt der Betreuung kontinuierlich zu verbessern und zukunftsorientiert auszurichten.
Unbegleitet unterwegs Dürfen Kita-Kinder allein nach Hause gehen? NEU
Autor: Dr. Heller Erstellungsdatum: 2026-01-04 16:40:05 Ersteller ist zu erreichen: dr.heller@bvik.de Ā© Halfpoint / Adobe Stock von Janine Meul 02.01.2026, 11:45 Uhr Mit Schuleintritt üben viele Familien fleiĆig den Schulweg. „Eltern-Taxi? Nein, danke! Bitte zu FuĆā, predigen die Grundschulen. „Die Kleinen schaffen das!ā Aber wie sieht es ein paar Monate vorher im Kindergarten mit dem unbegleiteten Heimweg aus? Undenkbar! Viel zu klein! Kein Gefahrenbewusstsein! Ist doch gar nicht erlaubt! Das dachte unsere Autorin zumindest, bis ihr Kind fand, dass es jetzt groĆ genug dafür ist. Fast noch ein Baby oder bald schon Schulkind? Mit fünf Jahren von der Kita allein nach Hause gehen? „Nee, das ist doch gar nicht erlaubt,ā denke ich. „Aber Lena geht und Kaya auch und ā¦ā, sagt mein Kita-Kind. Und ich? Gucke doof und denke: „Niemals.ā Ein „Mich interessiert aber nicht, was die anderen machenā schlucke ich runter, vertage die Diskussion stattdessen und versuche, die Sache halbwegs nüchtern zu erƶrtern. Mit Fünf? Echt? Verletzt man da nicht die elterliche Aufsichtspflicht? Ist das überhaupt erlaubt? Anderseits: Bekommen Kinder mit der Einschulung, die durchaus auch mit fünf Jahren erfolgen kann, plƶtzlich die Lizenz zum Alleingehen in die Schultüte gepackt? SchlieĆlich heiĆt es dann schulseitig oft: „Bitte keine Eltern-Taxis. Die Kleinen schaffen das allein!ā Bin ich etwa eine Helikopter-Mutter? Oder verantwortungslos, falls ich es erlaube? Einige GesprƤche mit Eltern von AlleingƤnger-Kita-Kindern, Erzieher:innen und mehrere Aufsichtspflicht- und Kita-Leitlinien spƤter weiĆ ich ⦠nicht besonders viel mehr. Stadt, Land, Aufsichtspflicht WƤhrend eine Erzieherin aus dem stƤdtischen Raum mir zur Alleingeh-Frage sagt: „Würde ich absolut nicht empfehlenā, holt die Leitung der Dorf-Kita routiniert den Zustimmungszettel raus: „Bitte hier unterschreibenā. Und die Erzieherinnen nicken: „Wow, schon so groĆ, prima.ā Das Stadt-Land-GefƤlle ist also schon mal ziemlich deutlich. Klar: Ob ein Kind die wenig frequentierte 30er-Zone-DorfstraĆe oder die vierspurige HauptstraĆe überqueren muss, macht einen Unterschied. Ebenso wie die LƤnge des Weges. Als Stadtmensch, den es erst kürzlich in eine lƤndliche Region verschlagen hat, bin ich vielleicht deshalb so überrascht, dass es die Alleingeh-Option im Kindergarten überhaupt gibt. TatsƤchlich ist aber sowohl für Stadt- als auch Landeltern die Gesetzeslage nicht ganz eindeutig. Und das liegt zum einen daran, dass die Aufsichtspflicht nicht fix geregelt ist. Es gibt lediglich Empfehlungen ā etwa, dass Kinder im vierten Lebensjahr nur in elterlicher Sichtweite und nur kurz allein spielen sollten. Ab Sechs dürfe man sie hingegen schon ein bis zwei Stündchen allein zu Hause lassen. Aha. Aber sind drei Minuten FuĆweg auĆerhalb der elterlichen Sicht mit Fünf nun ok oder ist die Aufsichtspflicht verletzt? „Das kommt drauf anā, heiĆt es dann gerne. Denn im Fall der FƤlle sind viele Aufsichtspflichtfragen Einzelfallentscheidungen, die individuell bewertet werden ā abhƤngig von Alter, Charakter des Kindes und der konkreten Gefahrenlage. Wie verkehrssicher sind FünfjƤhrige? Doch selbst wenn das rechtliche Go eindeutig da wƤre: Schaffen FünfjƤhrige das auch wirklich? Und zwar nicht nur mit Glück? Denn zwar kƶnnen Kinder in diesem Alter akute Gefahren bereits erkennen, sich aber noch nicht unbedingt aktiv vor ihnen schützen. Erst etwa ab acht Jahren lernen sie laut dem Bundesinstitut für Ćffentliche Gesundheit allmƤhlich, Gefahren auch vorausschauend zu erkennen. Darüber hinaus kƶnnen Kinder bis etwa fünf oder sechs Jahre noch nicht sicher zwischen stehenden und fahrenden Fahrzeugen unterscheiden, mahnt die Verkehrswacht, eine Organisation, die unter anderem in Kitas Verkehrssicherheitsarbeit mit den Kindern durchführt.
Unbegleitet unterwegs Dürfen Kita-Kinder allein nach Hause gehen? NEU
Autor: Dr. Heller Erstellungsdatum: 2026-01-04 16:40:05 Ersteller ist zu erreichen: dr.heller@bvik.de Ā© Halfpoint / Adobe Stock von Janine Meul 02.01.2026, 11:45 Uhr Mit Schuleintritt üben viele Familien fleiĆig den Schulweg. „Eltern-Taxi? Nein, danke! Bitte zu FuĆā, predigen die Grundschulen. „Die Kleinen schaffen das!ā Aber wie sieht es ein paar Monate vorher im Kindergarten mit dem unbegleiteten Heimweg aus? Undenkbar! Viel zu klein! Kein Gefahrenbewusstsein! Ist doch gar nicht erlaubt! Das dachte unsere Autorin zumindest, bis ihr Kind fand, dass es jetzt groĆ genug dafür ist. Fast noch ein Baby oder bald schon Schulkind? Mit fünf Jahren von der Kita allein nach Hause gehen? „Nee, das ist doch gar nicht erlaubt,ā denke ich. „Aber Lena geht und Kaya auch und ā¦ā, sagt mein Kita-Kind. Und ich? Gucke doof und denke: „Niemals.ā Ein „Mich interessiert aber nicht, was die anderen machenā schlucke ich runter, vertage die Diskussion stattdessen und versuche, die Sache halbwegs nüchtern zu erƶrtern. Mit Fünf? Echt? Verletzt man da nicht die elterliche Aufsichtspflicht? Ist das überhaupt erlaubt? Anderseits: Bekommen Kinder mit der Einschulung, die durchaus auch mit fünf Jahren erfolgen kann, plƶtzlich die Lizenz zum Alleingehen in die Schultüte gepackt? SchlieĆlich heiĆt es dann schulseitig oft: „Bitte keine Eltern-Taxis. Die Kleinen schaffen das allein!ā Bin ich etwa eine Helikopter-Mutter? Oder verantwortungslos, falls ich es erlaube? Einige GesprƤche mit Eltern von AlleingƤnger-Kita-Kindern, Erzieher:innen und mehrere Aufsichtspflicht- und Kita-Leitlinien spƤter weiĆ ich ⦠nicht besonders viel mehr. Stadt, Land, Aufsichtspflicht WƤhrend eine Erzieherin aus dem stƤdtischen Raum mir zur Alleingeh-Frage sagt: „Würde ich absolut nicht empfehlenā, holt die Leitung der Dorf-Kita routiniert den Zustimmungszettel raus: „Bitte hier unterschreibenā. Und die Erzieherinnen nicken: „Wow, schon so groĆ, prima.ā Das Stadt-Land-GefƤlle ist also schon mal ziemlich deutlich. Klar: Ob ein Kind die wenig frequentierte 30er-Zone-DorfstraĆe oder die vierspurige HauptstraĆe überqueren muss, macht einen Unterschied. Ebenso wie die LƤnge des Weges. Als Stadtmensch, den es erst kürzlich in eine lƤndliche Region verschlagen hat, bin ich vielleicht deshalb so überrascht, dass es die Alleingeh-Option im Kindergarten überhaupt gibt. TatsƤchlich ist aber sowohl für Stadt- als auch Landeltern die Gesetzeslage nicht ganz eindeutig. Und das liegt zum einen daran, dass die Aufsichtspflicht nicht fix geregelt ist. Es gibt lediglich Empfehlungen ā etwa, dass Kinder im vierten Lebensjahr nur in elterlicher Sichtweite und nur kurz allein spielen sollten. Ab Sechs dürfe man sie hingegen schon ein bis zwei Stündchen allein zu Hause lassen. Aha. Aber sind drei Minuten FuĆweg auĆerhalb der elterlichen Sicht mit Fünf nun ok oder ist die Aufsichtspflicht verletzt? „Das kommt drauf anā, heiĆt es dann gerne. Denn im Fall der FƤlle sind viele Aufsichtspflichtfragen Einzelfallentscheidungen, die individuell bewertet werden ā abhƤngig von Alter, Charakter des Kindes und der konkreten Gefahrenlage. Wie verkehrssicher sind FünfjƤhrige? Doch selbst wenn das rechtliche Go eindeutig da wƤre: Schaffen FünfjƤhrige das auch wirklich? Und zwar nicht nur mit Glück? Denn zwar kƶnnen Kinder in diesem Alter akute Gefahren bereits erkennen, sich aber noch nicht unbedingt aktiv vor ihnen schützen. Erst etwa ab acht Jahren lernen sie laut dem Bundesinstitut für Ćffentliche Gesundheit allmƤhlich, Gefahren auch vorausschauend zu erkennen. Darüber hinaus kƶnnen Kinder bis etwa fünf oder sechs Jahre noch nicht sicher zwischen stehenden und fahrenden Fahrzeugen unterscheiden, mahnt die Verkehrswacht, eine Organisation, die unter anderem in Kitas Verkehrssicherheitsarbeit mit den Kindern durchführt.
Unbegleitet unterwegs Dürfen Kita-Kinder allein nach Hause gehen? NEU
Autor: Dr. Heller Erstellungsdatum: 04.01.2026 16:40 Ersteller ist zu erreichen: dr.heller@bvik.de Ā© Halfpoint / Adobe Stock von Janine Meul 02.01.2026, 11:45 Uhr Mit Schuleintritt üben viele Familien fleiĆig den Schulweg. „Eltern-Taxi? Nein, danke! Bitte zu FuĆā, predigen die Grundschulen. „Die Kleinen schaffen das!ā Aber wie sieht es ein paar Monate vorher im Kindergarten mit dem unbegleiteten Heimweg aus? Undenkbar! Viel zu klein! Kein Gefahrenbewusstsein! Ist doch gar nicht erlaubt! Das dachte unsere Autorin zumindest, bis ihr Kind fand, dass es jetzt groĆ genug dafür ist. Fast noch ein Baby oder bald schon Schulkind? Mit fünf Jahren von der Kita allein nach Hause gehen? „Nee, das ist doch gar nicht erlaubt,ā denke ich. „Aber Lena geht und Kaya auch und ā¦ā, sagt mein Kita-Kind. Und ich? Gucke doof und denke: „Niemals.ā Ein „Mich interessiert aber nicht, was die anderen machenā schlucke ich runter, vertage die Diskussion stattdessen und versuche, die Sache halbwegs nüchtern zu erƶrtern. Mit Fünf? Echt? Verletzt man da nicht die elterliche Aufsichtspflicht? Ist das überhaupt erlaubt? Anderseits: Bekommen Kinder mit der Einschulung, die durchaus auch mit fünf Jahren erfolgen kann, plƶtzlich die Lizenz zum Alleingehen in die Schultüte gepackt? SchlieĆlich heiĆt es dann schulseitig oft: „Bitte keine Eltern-Taxis. Die Kleinen schaffen das allein!ā Bin ich etwa eine Helikopter-Mutter? Oder verantwortungslos, falls ich es erlaube? Einige GesprƤche mit Eltern von AlleingƤnger-Kita-Kindern, Erzieher:innen und mehrere Aufsichtspflicht- und Kita-Leitlinien spƤter weiĆ ich ⦠nicht besonders viel mehr. Stadt, Land, Aufsichtspflicht WƤhrend eine Erzieherin aus dem stƤdtischen Raum mir zur Alleingeh-Frage sagt: „Würde ich absolut nicht empfehlenā, holt die Leitung der Dorf-Kita routiniert den Zustimmungszettel raus: „Bitte hier unterschreibenā. Und die Erzieherinnen nicken: „Wow, schon so groĆ, prima.ā Das Stadt-Land-GefƤlle ist also schon mal ziemlich deutlich. Klar: Ob ein Kind die wenig frequentierte 30er-Zone-DorfstraĆe oder die vierspurige HauptstraĆe überqueren muss, macht einen Unterschied. Ebenso wie die LƤnge des Weges. Als Stadtmensch, den es erst kürzlich in eine lƤndliche Region verschlagen hat, bin ich vielleicht deshalb so überrascht, dass es die Alleingeh-Option im Kindergarten überhaupt gibt. TatsƤchlich ist aber sowohl für Stadt- als auch Landeltern die Gesetzeslage nicht ganz eindeutig. Und das liegt zum einen daran, dass die Aufsichtspflicht nicht fix geregelt ist. Es gibt lediglich Empfehlungen ā etwa, dass Kinder im vierten Lebensjahr nur in elterlicher Sichtweite und nur kurz allein spielen sollten. Ab Sechs dürfe man sie hingegen schon ein bis zwei Stündchen allein zu Hause lassen. Aha. Aber sind drei Minuten FuĆweg auĆerhalb der elterlichen Sicht mit Fünf nun ok oder ist die Aufsichtspflicht verletzt? „Das kommt drauf anā, heiĆt es dann gerne. Denn im Fall der FƤlle sind viele Aufsichtspflichtfragen Einzelfallentscheidungen, die individuell bewertet werden ā abhƤngig von Alter, Charakter des Kindes und der konkreten Gefahrenlage. Wie verkehrssicher sind FünfjƤhrige? Doch selbst wenn das rechtliche Go eindeutig da wƤre: Schaffen FünfjƤhrige das auch wirklich? Und zwar nicht nur mit Glück? Denn zwar kƶnnen Kinder in diesem Alter akute Gefahren bereits erkennen, sich aber noch nicht unbedingt aktiv vor ihnen schützen. Erst etwa ab acht Jahren lernen sie laut dem Bundesinstitut für Ćffentliche Gesundheit allmƤhlich, Gefahren auch vorausschauend zu erkennen. Darüber hinaus kƶnnen Kinder bis etwa fünf oder sechs Jahre noch nicht sicher zwischen stehenden und fahrenden Fahrzeugen unterscheiden, mahnt die Verkehrswacht, eine Organisation, die unter anderem in Kitas Verkehrssicherheitsarbeit mit den Kindern durchführt.
Unbegleitet unterwegs Dürfen Kita-Kinder allein nach Hause gehen? NEU
Autor: Dr. Heller Erstellungsdatum: 04.01.2026 16:40 Ersteller ist zu erreichen: dr.heller@bvik.de Ā© Halfpoint / Adobe Stock von Janine Meul 02.01.2026, 11:45 Uhr Mit Schuleintritt üben viele Familien fleiĆig den Schulweg. „Eltern-Taxi? Nein, danke! Bitte zu FuĆā, predigen die Grundschulen. „Die Kleinen schaffen das!ā Aber wie sieht es ein paar Monate vorher im Kindergarten mit dem unbegleiteten Heimweg aus? Undenkbar! Viel zu klein! Kein Gefahrenbewusstsein! Ist doch gar nicht erlaubt! Das dachte unsere Autorin zumindest, bis ihr Kind fand, dass es jetzt groĆ genug dafür ist. Fast noch ein Baby oder bald schon Schulkind? Mit fünf Jahren von der Kita allein nach Hause gehen? „Nee, das ist doch gar nicht erlaubt,ā denke ich. „Aber Lena geht und Kaya auch und ā¦ā, sagt mein Kita-Kind. Und ich? Gucke doof und denke: „Niemals.ā Ein „Mich interessiert aber nicht, was die anderen machenā schlucke ich runter, vertage die Diskussion stattdessen und versuche, die Sache halbwegs nüchtern zu erƶrtern. Mit Fünf? Echt? Verletzt man da nicht die elterliche Aufsichtspflicht? Ist das überhaupt erlaubt? Anderseits: Bekommen Kinder mit der Einschulung, die durchaus auch mit fünf Jahren erfolgen kann, plƶtzlich die Lizenz zum Alleingehen in die Schultüte gepackt? SchlieĆlich heiĆt es dann schulseitig oft: „Bitte keine Eltern-Taxis. Die Kleinen schaffen das allein!ā Bin ich etwa eine Helikopter-Mutter? Oder verantwortungslos, falls ich es erlaube? Einige GesprƤche mit Eltern von AlleingƤnger-Kita-Kindern, Erzieher:innen und mehrere Aufsichtspflicht- und Kita-Leitlinien spƤter weiĆ ich ⦠nicht besonders viel mehr. Stadt, Land, Aufsichtspflicht WƤhrend eine Erzieherin aus dem stƤdtischen Raum mir zur Alleingeh-Frage sagt: „Würde ich absolut nicht empfehlenā, holt die Leitung der Dorf-Kita routiniert den Zustimmungszettel raus: „Bitte hier unterschreibenā. Und die Erzieherinnen nicken: „Wow, schon so groĆ, prima.ā Das Stadt-Land-GefƤlle ist also schon mal ziemlich deutlich. Klar: Ob ein Kind die wenig frequentierte 30er-Zone-DorfstraĆe oder die vierspurige HauptstraĆe überqueren muss, macht einen Unterschied. Ebenso wie die LƤnge des Weges. Als Stadtmensch, den es erst kürzlich in eine lƤndliche Region verschlagen hat, bin ich vielleicht deshalb so überrascht, dass es die Alleingeh-Option im Kindergarten überhaupt gibt. TatsƤchlich ist aber sowohl für Stadt- als auch Landeltern die Gesetzeslage nicht ganz eindeutig. Und das liegt zum einen daran, dass die Aufsichtspflicht nicht fix geregelt ist. Es gibt lediglich Empfehlungen ā etwa, dass Kinder im vierten Lebensjahr nur in elterlicher Sichtweite und nur kurz allein spielen sollten. Ab Sechs dürfe man sie hingegen schon ein bis zwei Stündchen allein zu Hause lassen. Aha. Aber sind drei Minuten FuĆweg auĆerhalb der elterlichen Sicht mit Fünf nun ok oder ist die Aufsichtspflicht verletzt? „Das kommt drauf anā, heiĆt es dann gerne. Denn im Fall der FƤlle sind viele Aufsichtspflichtfragen Einzelfallentscheidungen, die individuell bewertet werden ā abhƤngig von Alter, Charakter des Kindes und der konkreten Gefahrenlage. Wie verkehrssicher sind FünfjƤhrige? Doch selbst wenn das rechtliche Go eindeutig da wƤre: Schaffen FünfjƤhrige das auch wirklich? Und zwar nicht nur mit Glück? Denn zwar kƶnnen Kinder in diesem Alter akute Gefahren bereits erkennen, sich aber noch nicht unbedingt aktiv vor ihnen schützen. Erst etwa ab acht Jahren lernen sie laut dem Bundesinstitut für Ćffentliche Gesundheit allmƤhlich, Gefahren auch vorausschauend zu erkennen. Darüber hinaus kƶnnen Kinder bis etwa fünf oder sechs Jahre noch nicht sicher zwischen stehenden und fahrenden Fahrzeugen unterscheiden, mahnt die Verkehrswacht, eine Organisation, die unter anderem in Kitas Verkehrssicherheitsarbeit mit den Kindern durchführt.
Unbegleitet unterwegs Dürfen Kita-Kinder allein nach Hause gehen? NEU
Autor: Dr. Heller Erstellungsdatum: 04.01.2026 16:40 Ersteller ist zu erreichen: dr.heller@bvik.de Ā© Halfpoint / Adobe Stock von Janine Meul 02.01.2026, 11:45 Uhr Mit Schuleintritt üben viele Familien fleiĆig den Schulweg. „Eltern-Taxi? Nein, danke! Bitte zu FuĆā, predigen die Grundschulen. „Die Kleinen schaffen das!ā Aber wie sieht es ein paar Monate vorher im Kindergarten mit dem unbegleiteten Heimweg aus? Undenkbar! Viel zu klein! Kein Gefahrenbewusstsein! Ist doch gar nicht erlaubt! Das dachte unsere Autorin zumindest, bis ihr Kind fand, dass es jetzt groĆ genug dafür ist. Fast noch ein Baby oder bald schon Schulkind? Mit fünf Jahren von der Kita allein nach Hause gehen? „Nee, das ist doch gar nicht erlaubt,ā denke ich. „Aber Lena geht und Kaya auch und ā¦ā, sagt mein Kita-Kind. Und ich? Gucke doof und denke: „Niemals.ā Ein „Mich interessiert aber nicht, was die anderen machenā schlucke ich runter, vertage die Diskussion stattdessen und versuche, die Sache halbwegs nüchtern zu erƶrtern. Mit Fünf? Echt? Verletzt man da nicht die elterliche Aufsichtspflicht? Ist das überhaupt erlaubt? Anderseits: Bekommen Kinder mit der Einschulung, die durchaus auch mit fünf Jahren erfolgen kann, plƶtzlich die Lizenz zum Alleingehen in die Schultüte gepackt? SchlieĆlich heiĆt es dann schulseitig oft: „Bitte keine Eltern-Taxis. Die Kleinen schaffen das allein!ā Bin ich etwa eine Helikopter-Mutter? Oder verantwortungslos, falls ich es erlaube? Einige GesprƤche mit Eltern von AlleingƤnger-Kita-Kindern, Erzieher:innen und mehrere Aufsichtspflicht- und Kita-Leitlinien spƤter weiĆ ich ⦠nicht besonders viel mehr. Stadt, Land, Aufsichtspflicht WƤhrend eine Erzieherin aus dem stƤdtischen Raum mir zur Alleingeh-Frage sagt: „Würde ich absolut nicht empfehlenā, holt die Leitung der Dorf-Kita routiniert den Zustimmungszettel raus: „Bitte hier unterschreibenā. Und die Erzieherinnen nicken: „Wow, schon so groĆ, prima.ā Das Stadt-Land-GefƤlle ist also schon mal ziemlich deutlich. Klar: Ob ein Kind die wenig frequentierte 30er-Zone-DorfstraĆe oder die vierspurige HauptstraĆe überqueren muss, macht einen Unterschied. Ebenso wie die LƤnge des Weges. Als Stadtmensch, den es erst kürzlich in eine lƤndliche Region verschlagen hat, bin ich vielleicht deshalb so überrascht, dass es die Alleingeh-Option im Kindergarten überhaupt gibt. TatsƤchlich ist aber sowohl für Stadt- als auch Landeltern die Gesetzeslage nicht ganz eindeutig. Und das liegt zum einen daran, dass die Aufsichtspflicht nicht fix geregelt ist. Es gibt lediglich Empfehlungen ā etwa, dass Kinder im vierten Lebensjahr nur in elterlicher Sichtweite und nur kurz allein spielen sollten. Ab Sechs dürfe man sie hingegen schon ein bis zwei Stündchen allein zu Hause lassen. Aha. Aber sind drei Minuten FuĆweg auĆerhalb der elterlichen Sicht mit Fünf nun ok oder ist die Aufsichtspflicht verletzt? „Das kommt drauf anā, heiĆt es dann gerne. Denn im Fall der FƤlle sind viele Aufsichtspflichtfragen Einzelfallentscheidungen, die individuell bewertet werden ā abhƤngig von Alter, Charakter des Kindes und der konkreten Gefahrenlage. Wie verkehrssicher sind FünfjƤhrige? Doch selbst wenn das rechtliche Go eindeutig da wƤre: Schaffen FünfjƤhrige das auch wirklich? Und zwar nicht nur mit Glück? Denn zwar kƶnnen Kinder in diesem Alter akute Gefahren bereits erkennen, sich aber noch nicht unbedingt aktiv vor ihnen schützen. Erst etwa ab acht Jahren lernen sie laut dem Bundesinstitut für Ćffentliche Gesundheit allmƤhlich, Gefahren auch vorausschauend zu erkennen. Darüber hinaus kƶnnen Kinder bis etwa fünf oder sechs Jahre noch nicht sicher zwischen stehenden und fahrenden Fahrzeugen unterscheiden, mahnt die Verkehrswacht, eine Organisation, die unter anderem in Kitas Verkehrssicherheitsarbeit mit den Kindern durchführt.
š Heiligabend im MutterHaus ā Ein Abend voller WƤrme und Geborgenheit1
[delay -8 days]Autor: Ela KattigerOrginial Datum20251225 Ā Der Heiligabend ist ein ganz besonderer Tag ā voller Emotionen, Erinnerungen und leiser Hoffnungen. Auch in unserem Mutter-Kind-Haus war dieser Abend von einer warmen, festlichen AtmosphƤre geprƤgt, die spürbar machte, worum es an Weihnachten wirklich geht: NƤhe, Zusammenhalt und Geborgenheit. Gemeinsam bereiteten sich Mütter und Kinder auf den Abend vor. Es wurde geschmückt, gelacht und voller Vorfreude auf das Bevorstehende gewartet. Als schlieĆlich der festlich geschmückte Raum im Kerzenlicht erstrahlte, lag eine ruhige, beinahe feierliche Stimmung in der Luft. Für viele Familien war es ein Moment des Innehaltens ā fernab von Alltagssorgen. Die Kinder standen natürlich im Mittelpunkt: Mit groĆen Augen und leuchtenden Gesichtern nahmen sie ihre kleinen Geschenke entgegen. Doch wichtiger als die PrƤsente war das gemeinsame Erleben ā das Zusammensitzen, das Teilen von Zeit und Aufmerksamkeit. Für manche Kinder war es vielleicht der erste Heiligabend in einem geschützten, sicheren Rahmen. Auch für die Mütter bedeutete dieser Abend viel. Er bot Raum für Dankbarkeit, für stille Freude und für das Gefühl, mit ihren Kindern nicht allein zu sein. Gerade in schwierigen Lebenssituationen sind solche Rituale von unschƤtzbarem Wert ā sie schaffen Erinnerungen und stƤrken das Vertrauen in eine positive Zukunft. Der Heiligabend im Mutter-Kind-Haus zeigte einmal mehr, wie wichtig Gemeinschaft und liebevolle Begleitung sind. Wir danken allen Mitarbeitenden und Unterstützenden, die diesen Abend mƶglich gemacht haben, und wünschen allen Familien eine friedvolle, hoffnungsvolle Weihnachtszeit. āØ
Erfolgreicher Ausbildungsabschluss im MutterHaus āSonnenstrahlā
Im Mutter-Kind-Haus āSonnenstrahlā in Arnstorf freuen wir uns über den erfolgreichen Ausbildungsabschluss von Frau Koreen, die ihre Qualifizierung zur Hauswirtschaftskraft mit Erfolg beendet hat. Mit diesem Abschluss stƤrkt sie ihre beruflichen Perspektiven und legt eine wichtige Grundlage für ein eigenverantwortliches und stabiles Familienleben.ā [more] WƤhrend der gesamten Ausbildungszeit wurden ihre beiden Kinder in unserem Haus liebevoll, alltagsnah und verlƤsslich betreut, sodass Lernen, Prüfungsvorbereitung und Familienalltag gut miteinander vereinbar waren. Dieses Beispiel zeigt, wie das Mutter-Kind-Haus āSonnenstrahlā Mütter auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben unterstützt und Kindern zugleich einen sicheren Ort für Entwicklung und Fƶrderung bietet.ā Wir gratulieren Frau Koreen herzlich und wünschen ihr und ihren Kindern alles Gute für ihren weiteren gemeinsamen Weg.
Test aus Scriptcase mc4
Baden-Württemberg reagiert auf die steigende Zahl von Femiziden mit einem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Dieser Plan umfasst 47 MaĆnahmen, die geschlechtsspezifische und hƤusliche Gewalt bekƤmpfen und zukünftige Femizide verhindern sollen. Ziel ist es, den Zugang zu Schutz- und Hilfsangeboten für betroffene Frauen und MƤdchen zu verbessern. 10.11.2025 Fast tƤglich wird in Deutschland eine Frau getƶtet, nur weil sie eine Frau ist. Auch in Baden-Württemberg ist die Zahl der Femizide gestiegen: Insgesamt 135 Frauen und MƤdchen wurden 2024 Opfer eines versuchten oder vollendeten Tƶtungsdeliktes ā 29 mehr als im Vorjahr. Gewalt gegen Frauen ist ein tiefgreifendes, wachsendes gesellschaftliches Problem. Mit demĀ Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-KonventionĀ setzt sich Baden-Württemberg für den Schutz vor geschlechtsspezifischer und hƤuslicher Gewalt ein. Die in dem Plan verankerten 47 MaĆnahmen sollen dazu beitragen, Femizide in Zukunft zu verhindern.Ā āDen zunehmend sexistischen und frauenfeindlichen Einstellungen, die zu Gewalt gegen Frauen und MƤdchen führen und unsere offene demokratische Gesellschaft massiv gefƤhrden, treten wir entschieden entgegen ā auch für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger im Landā,Ā sagteĀ Dr. Ute Leidig, StaatssekretƤrin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, anlƤsslich der Verƶffentlichung des Landesaktionsplans am Donnerstag (9. Oktober) in Stuttgart. Leichterer Zugang zu Schutz- und Hilfsangeboten Mit dem Landesaktionsplan soll betroffenen MƤdchen und Frauen ein leichterer Zugang zu Schutz- und Hilfsangeboten mƶglich gemacht werden: vom Ausbau der SchutzplƤtze über einen verbesserten Zugang zu Fachberatungsstellen sowie den Ausbau der verfahrensunabhƤngigen Spurensicherung bis hin zu landesweiten Sensibilisierungskampagnen.